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A. Umfang und Zweck des Vereins

Art.1
Unter dem Namen Verein „IG Museumsquartier“ besteht ein Verein i.S.v. Art. 60ff ZGB mit Sitz in St.Gallen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Art.2
Der Verein setzt sich ein für die Wahrung und Förderung der Interessen der Quartierbewohnerinnen und -bewohner, insbesondere für die Erhaltung und Verbesserung der Wohnqualität.

Er kann die Interessen yon Quartierbewohnerinnen und -bewohnern oder namhafter Teile davon in Bau- und Planungssachen sowie bei Verfügungen und Massnahmen anderer Art wahrnehmen. Er kann zu diesem Zwecke den Rechtsweg beschreiten.

Der Verein arbeitet mit anderen Organisationen zusammen, die ähnliche Ziele verfolgen, insbesondere mit dem Nordostquartierverein.

B. Mitgliedschaft

Art.3
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die im Museumsquartier wohnen oder arbeiten. Dies gilt auch für die Personen der unmittelbar angrenzenden Wohngebiete. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand.

Art. 4
Der Beitritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand und ist jederzeit möglich.

Der Austritt aus dem Verein kann nur auf Jahresende durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erklärt werden.

Die Hauptversammlung kann ein Mitglied ohne Angabe von Gründen ausschliessen.

C. Organe

Art.5
Die Organe des Vereins sind:

Die Hauptversammlung, der Vorstand, Arbeitsgruppen und die Rechnungsrevisoren.

Art. 6
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie tritt mindestens einmal pro Jahr auf Einladung des Vorstandes zusammen.

Zu ihrem Aufgabenbereich gehören insbesondere:

a) die Wahl des Vorstandes

b) die Wahl der Rechnungsrevisoren

c) die Festsetzung des Mitgliederbeitrages

d) die Genehmigung des Jahresberichtes, des Vorstandes der Jahresrechnung des Kassiers und des Revisorenberichtes.

Die Einladung zur Hauptversammlung hat mindestens 10 Tage vor dem Versammlungsdatum mit persönlichem Schreiben und unter Bekanntgabe der Traktanden zu erfolgen.

Ein Fünftel der Vereinsmitglieder kann die Einberufung einer Hauptversammlung unter Angabe der Gründe verlangen.

Bei Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Vereinsmitglieder, bei Stimmengleichheit der Stichentscheid des die Verhandlung leitenden Vorstandsmitgliedes.

Art. 7
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, Ihre Amtszeit beträgt ein Jahr, Wiederwahl ist möglich. Er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Vereinsmitglieder können an den Vorstandssitzungen teilnehmen.

Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen. Die rechtsverbindliche Unterschrift führen die Vorstandsmitglieder kollektiv.

Zu seinem Aufgabenbereich gehören:

a) Erledigung der laufenden Geschäfte

b) die Einberufung der Hauptversammlung

c) das Beschreiten des Rechtsweges in Fällen von Art. 2 Abs. 2

d) die Entgegennahme von Ein- und Austritten von Mitgliedern.

Art. 8
Die Arbeitsgruppen werden vom Vorstand eingesetzt, um Probleme zu behandeln, die das Museumsquartier betreffen oder um Aufgaben für den Verein zu lösen. In diesen Arbeitsgruppen können auch Nichtmitglieder mitarbeiten.

Art. 9
Die Rechnungsrevisoren prüfen alljährlich die Kassaführung und erstatten der Hauptversammlung schriftlich Bericht und Antrag.

D. Finanzen

Art. 10
Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus dem jährlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens CHF 10.- und aus freiwilligen Zuwendungen.

E. Haftung, Statutenrevision und Auflösung

Art. 11
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung von Mitgliedern ist ausgeschlossen.

Art. 12
Die Revision der Statuten bedarf der Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder der Hauptversammlung.

Art. 13
Die Auflösung des Vereins bedarf der Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder der Hauptversammlung. Über die Verwendung des Vereinsvermögens beschliesst die Hauptversammlung. Es darf nur zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werden.

F. Schlussbestimmungen

Art. 14
Diese Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 4. Mai 2011 genehmigt.

Der Vorstand:
Monika Sojak,  Isabella Künzler, Hans Caspar Schegg

St.Gallen, April 2011